Ausbildungslehrgang

Skischulleiterfortbildung Ski

01.12.2024 - 01.12.2024
8.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Sonntag 01.12.2024 – 8.30 Uhr; Haus des Steirischen Wintersport;
Junghannsstraße 182; 8967 Haus im Ennstal. Wir bitten dich, bereits zum Kursbeginn mit kompletter Skiausrüstung pünktlich am Treffunkt zu sein.
€ 90,00
Skigebiet Hauser Kaibling
Haus des Steirischen Wintersport
Peter Perhab ( peter@diebergstation.at +43 664 5953320)
SSL FB SKI

Liftkosten:

  • ca. € 20 für 1 Tag
  • Am Treffpunkt wird ein Voucher für den Bezug einer vergünstigten Liftkarte ausgegeben. Bezahlung der Liftkosten direkt vor Ort bei den Liftkassen.
  • Saisonkarteninhaber benötigen keine zusätzliche Liftkarte

Allgemeines:

  • Die Bewilligungsinhaber und alle Schilehrer gemäß §§ 11 bis 16 (Steiermärkisches Skischulgesetz) müssen mindestens alle drei Jahre einen geeigneten Fortbildungslehrgang besuchen. Diese Ausbildungslehrgänge sind vom Steiermärkischen Schilehrerverband durchzuführen und sollen sicherstellen, daß die Teilnehmer ihre fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen und mit der Entwicklung im Schilauf vertraut bleiben. Ist der Besuch aus gesundheitlichen, beruflichen oder wichtigen persönlichen Gründen (§ 9 lit. f) nicht möglich, so ist der nächste ausgeschriebene Lehrgang zu besuchen.
  • Anmeldeschluß 7 Tage vor Kursbeginn - bitte ausschließlich über unsere Homepage anmelden
  • Nur jene Skischulleiter welche die gesetzliche Fortbildungspflicht erfüllen sind berechtigt das Gütesiegel für Steirische Skischulen zu führen. Das Gütesiegel wird nach dem Fortbildungstag ausgegeben.
Bitte loggen Sie sich in Ihr Schneesportlehrer-Benutzerkonto ein um die Anmeldung abzuschließen.
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AGB / ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN

Allgemeine Zulassungsbedingungen und Teilnahmebedingungen zu den Ausbildungs- Fortbildungs- und Weiterbildungskursen

Generell handelt ist sich um eine Berufsausbildung, die der steiermärkische Skilehrerverband im Namen der Steiermärkischen Landesregierung durchführt. Die Ausbildung ist gesetzlich verankert. Ziel ist es, möglichst hoch qualifizierte Skilehrer und Skilehrerinnen für die steirischen Skischulen auszubilden. Oberstes Ziel ist die Sicherheit und Qualität.

Es sind daher gewisse Auflagen vom Kandidaten bzw. der Kandidatin zu erfüllen.

  • Körperliche Fitness
  • Psychische Voraussetzung zu unterrichten
  • Einsatzbereitschaft
  • angepasstes Verhalten bei den Kursen
  • Einhaltung der von den Kursleitern vorgegeben Kriterien
  • Nötiges Eigenkönnen (bei Anwärter/Kinderskilehrerausbildung sicheres paralleles Skifahren im mittelsteilen Gelände)
  • alle erforderlichen Bestätigungen (je nach Ausbildungsgrad Erste-Hilfe-Kurs, Praxisnachweis)
  • Helmpflicht
  • Kenntnis der deutschen Sprache in jenem Ausmaß, die ein problemloses Folgen des Unterrichts erlaubt. Ausbildungs- und Prüfungssprache ist Deutsch (Wort und Schrift).
  • Mindestalter 16 Jahre

Sollte der Kandidat bzw. die Kandidatin in einem oder mehreren Punkten nicht befähigt sein oder zuwiderhandeln, steht es dem für den Kurs zuständigen Ausbilder bzw. der Ausbilderin frei den Kandidaten bzw. die Kandidatin zum Kurs nicht zuzulassen oder vom Kurs auszuschließen.

Mit Teilnahme am Landeslehrer I – Kurs (Beginn der Landesskilehrerausbildung) muss der Kandidat bzw. die Kandidatin in dem Bundesland die Landeslehrerprüfung beenden, in der sie begonnen wurde. Eine Ausnahme kann in Absprache mit den Ausbildungsleitern und den Obmännern der betroffenen Landesverbände getroffen werden. Nachprüfungen müssen im selben Bundesland absolviert werden.

Zwischen den jeweiligen Kursen ist eine jeweils 14-tägige Praxiszeit in einer Skischule zwingend vorgeschrieben. Bei Einreichung einer Arbeitsbestätigung (mind. 14 Tage) in einer steirischen Skischule erhält der Kandidat eine Prämie von € 60 (Arbeitsbestätigung bis spätestens 30.04. des Ausbildungsjahres beim Steiermärkischen Skilehrerverband einzureichen).

Stornobedingungen:

Es wird dringend empfohlen eine Stornoversicherung für die anfallenden Kurskosten und Unterkunftskosten abzuschließen, da bei einem Rücktritt vom bereits abgeschlossenen Vertrag folgende Storno angewendet werden:

Storno Kurskosten:

  • Bei Absage durch den Teilnehmer bis 15 Tage vor Kursbeginn werden 5 % Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Bei Absage durch den Teilnehmer ab 14 bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kurskosten einbehalten.
  • Bei Absage ab dem 6 Tag vor Kursbeginn werden 100 % der Kurskosten einbehalten.

Storno Unterkunft:

  • Bei Stornierung einer Unterkunft gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.