AGB / ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN

Allgemeine Zulassungsbedingungen und Teilnahmebedingungen zu den Ausbildungs- Fortbildungs- und Weiterbildungskursen

Generell handelt ist sich um eine Berufsausbildung, die der steiermärkische Skilehrerverband im Namen der Steiermärkischen Landesregierung durchführt. Die Ausbildung ist gesetzlich verankert. Ziel ist es, möglichst hoch qualifizierte Skilehrer und Skilehrerinnen für die steirischen Skischulen auszubilden. Oberstes Ziel ist die Sicherheit und Qualität.

Es sind daher gewisse Auflagen vom Kandidaten bzw. der Kandidatin zu erfüllen.

  • Körperliche Fitness
  • Psychische Voraussetzung zu unterrichten
  • Einsatzbereitschaft
  • angepasstes Verhalten bei den Kursen
  • Einhaltung der von den Kursleitern vorgegeben Kriterien
  • Nötiges Eigenkönnen (bei Anwärter/Kinderskilehrerausbildung sicheres paralleles Skifahren im mittelsteilen Gelände)
  • alle erforderlichen Bestätigungen (je nach Ausbildungsgrad Erste-Hilfe-Kurs, Praxisnachweis)
  • Helmpflicht
  • Kenntnis der deutschen Sprache in jenem Ausmaß, die ein problemloses Folgen des Unterrichts erlaubt. Ausbildungs- und Prüfungssprache ist Deutsch (Wort und Schrift).
  • Mindestalter 16 Jahre

Sollte der Kandidat bzw. die Kandidatin in einem oder mehreren Punkten nicht befähigt sein oder zuwiderhandeln, steht es dem für den Kurs zuständigen Ausbilder bzw. der Ausbilderin frei den Kandidaten bzw. die Kandidatin zum Kurs nicht zuzulassen oder vom Kurs auszuschließen.

Mit Teilnahme am Landeslehrer I – Kurs (Beginn der Landesskilehrerausbildung) muss der Kandidat bzw. die Kandidatin in dem Bundesland die Landeslehrerprüfung beenden, in der sie begonnen wurde. Eine Ausnahme kann in Absprache mit den Ausbildungsleitern und den Obmännern der betroffenen Landesverbände getroffen werden. Nachprüfungen müssen im selben Bundesland absolviert werden.

Zwischen den jeweiligen Kursen ist eine jeweils 14-tägige Praxiszeit in einer Skischule zwingend vorgeschrieben. Bei Einreichung einer Arbeitsbestätigung (mind. 14 Tage) in einer steirischen Skischule erhält der Kandidat eine Prämie von € 60 (Arbeitsbestätigung bis spätestens 30.04. des Ausbildungsjahres beim Steiermärkischen Skilehrerverband einzureichen).

Stornobedingungen:

Es wird dringend empfohlen eine Stornoversicherung für die anfallenden Kurskosten und Unterkunftskosten abzuschließen, da bei einem Rücktritt vom bereits abgeschlossenen Vertrag folgende Storno angewendet werden:

Storno Kurskosten:

  • Bei Absage durch den Teilnehmer bis 15 Tage vor Kursbeginn werden 5 % Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  • Bei Absage durch den Teilnehmer ab 14 bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kurskosten einbehalten.
  • Bei Absage ab dem 6 Tag vor Kursbeginn werden 100 % der Kurskosten einbehalten.

Storno Unterkunft:

  • Bei Stornierung einer Unterkunft gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.